top of page

HIRNTODDIAGNOSTIK

Die Feststellung des Hirntods stellt eine übliche Diagnostik bei Patienten mit schwerer Schädigung des Gehirns dar, um diese zu evaluieren und, wenn der Hirntod nicht eingetreten ist, weiter am Leben halten und behandeln zu können. Erst wenn der Hirntod nach unten erläutertem Verfahren diagnostiziert wurde, steht die Frage nach Organspende im Raum. Ein möglicher Organspendeausweis des Verstorbenen sowie das Angehörigengespräch entscheiden dann über die Frage, ob Organe gespendet werden, und somit auch, ob die Maschinen, wenn keine Organspende gewünscht ist, sofort, oder erst im Rahmen der Organentnahme abgeschaltet werden.

Zur Diagnose des Hirntodes gelten strenge Richtlinien. Dieser muss immer durch zwei Ärzte mit mehrjähriger Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen unabhängig voneinander diagnostiziert werden. Diejenigen Ärzte, die den Hirntod feststellen, dürfen weder an der Organentnahme noch der Transplantation beteiligt sein.

Bei der Diagnosestellung Hirntod kommt ein 3-Stufen-Modell zum Einsatz:


1. Voraussetzungen müssen erfüllt sein, d.h. ein Hirnschaden liegt vor und umkehrbare Ursachen einer Hirnschädigung (z.B. Vergiftung, Beruhigungsmitteleinnahme, Unterkühlung, Sauerstoff-Mangel, Hirnnervenentzündungen, Stoffwechselentgleisungen, Schock) sind ausgeschlossen worden.

2. Das klinische Syndrom (= Ausfallsymptome des Gehirns) muss diagnostiziert werden.

Dieses umfasst 3 Teilbereiche:


a) Der Patient ist komatös, d.h. er ist bewusstlos und zeigt weder eine Augenöffnung noch andere Reaktion auf wiederholte adäquate Schmerzreize.
b) Es liegt eine Hirnstamm-Areflexie vor. Diese zeigt sich durch lichtstarre, entrundete Pupillen, einen fehlenden Hornhautreflex, Reaktionslosigkeit auf Schmerzreize im Gesicht, das Nicht-Vorhandensein von Augenbewegungen bei Spülen des Gehörganges mit Eiswasser und das Fehlen des Würge- und Hustenreflexes.
c) Es liegt ein Atemstillstand (Apnoe) vor. Dieser zeigt sich darin, dass bei Abstellen der maschinellen Beatmung auch nach einer festgesetzten Wartezeit der Patient keine selbständigen Atemzüge durchführt.

3. Der Unwiederbringlichkeitsnachweis. Hierbei wird die klinische Untersuchung nach vorgegebener Zeit wiederholt. Es können auch apparative Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden, z.B. ein EEG (Ausfall der hirneigenen elektrischen Aktivität) oder eine Angiographie/Perfusionsszintigraphie (Ausfall der Blutversorgung und des Stoffwechsels des Gehirns).

Alle erhobenen Untersuchungsergebnisse, das Datum, die Uhrzeit und die untersuchenden Ärzte müssen auf dem standardisierten Protokoll des wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer dokumentiert werden.

Die Hirntoddiagnostik ist ein höchst valides und anerkanntes Verfahren. Nach Etablierung dieses Diagnostikverfahrens wurde In Deutschland noch nie ein Patient fälschlicherweise für hirntot erklärt.

bottom of page